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Concept Fresh

I. Geltungsbereich, Schriftlichkeit:
Die Firma Concept Fresh Vertriebs GmbH - im Folgenden kurz - "Concept Fresh" genannt - arbeitet ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes von Concept Fresh abgeschlossenen Vertrages.
Der jeweilige Vertragspartner von Concept Fresh wird im folgenden kurz "Vertragspartner" genannt. Andere als nachstehende Vereinbarungen wurden nicht getroffen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt ist. Mündliche Änderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der im Firmenbuch eingetragenen vertretungsbefugten Organe von Concept Fresh mit firmenmäßiger Fertigung. Etwaige Bedingungen des Vertragspartners, die den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen sind unwirksam, wenn nicht einvernehmlich und unter obigem Formerfordernis der Schriftlichkeit, entsprechend eine Änderung erfolgt.

II. Zustandekommen des Vertrages:
Die Bestellung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot. Concept Fresh hat die Möglichkeit, dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen, oder dadurch, dass dem Vertragspartner innerhalb der vereinbarten Fristen die bestellte Ware zugesendet wird.

III. Preise und Zahlungsbedingungen:
Die Preise laut Vertrag gelten grundsätzlich in Euro oder in der abweichend vereinbarten Währung und gelten, sofern nicht anderes vereinbart - ab Auslieferungslager/Werk der Firma Concept Fresh.

Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.

Rechnungen der Firma Concept Fresh sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Zahlungen an Concept Fresh haben nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn sie entweder im Überweisungsweg auf das in der Rechnung genannte Bankkonto oder bar an ein handelsrechtlich vertretungsbefugtes Organ erfolgen. Sonstige Personen sind nicht inkassoberechtigt, wenn sie nicht eine den Formerfordernissen des Punktes II. 2. entsprechende Geldvollmacht vorweisen können.

Als Zahlungseingang gilt jener Tag, an dem die Zahlung bei Concept Fresh tatsächlich eingelangt ist, im Fall der Banküberweisung der Buchungstag beim Bankinstitut von Concept Fresh.

Wechsel oder Schecks werden nur unter ausdrücklichem Vorbehalt des tatsächlichen Zahlungseinganges angenommen. Sämtliche damit verbundenen Gebühren, Kosten und Spesen trägt der Vertragspartner. Die Begebung von eigenen oder fremden Wechseln gilt noch nicht als Zahlung und begründet auch keinen Anspruch auf ein allfälliges Skonto.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen geltend gemachter Gewährleistungsansprüche nicht statthaft. Durch Gewährleistungsansprüche wird daher die Fälligkeit der Zahlung nicht hinausgeschoben. Ist ein Skonto vereinbart, beginnt die Skontofrist mit Absendung der Faktura bei Concept Fresh zu laufen. Etwaige Gewährleistungsansprüche oder behauptete Gegenforderungen unterbrechen oder hemmen die Skontofrist nicht.

Concept Fresh ist berechtigt, einlangende Zahlungen ungeachtet allfällig anderslautender Widmungserklärungen nach seinem Ermessen für allfällige Verpflichtungen aller Art, somit auch Mahnspesen für die Verfolgung seiner Ansprüche, Spesen, Auslagen für Aufenthaltsnachforschungen, Zinsen bzw. Verzugszinsen und zuletzt für Hauptsachenbeträge zu verwenden. Ist der Vertragspartner Unternehmer, verpflichtet er sich daher, im Falle des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises verbundenen Mahnspesen, Kosten und Barauslagen in voller Höhe zu ersetzen, sodass Concept Fresh aus der Eintreibung seiner Forderung unter keinen Umständen Kosten, aus welchem Titel auch immer, entstehen dürfen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen die Forderungen von Concept Fresh aufzurechnen. Der Vertragspartner kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit Concept Fresh nur mit einer den Formerfordernissen des Punktes II. 2. entsprechenden ausdrücklichen Einwilligung an Dritte abtreten.

Bei Teilzahlungen gilt Terminsverlust als vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung auch nur einer Teilzahlung wird die gesamte noch offene Restforderung sofort zur Gänze fällig.

IV. Lieferfrist:
1. Die Lieferfrist beginnt mit Einlangen der Bestellung bei oder, wenn vereinbart, mit Absendung der Auftragsbestätigung durch Concept Fresh, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung aller Unterlagen durch den Vertragspartner. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen des Vertragspartners, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.

2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit bzw., falls vereinbart, zugestellt ist.

3. Teillieferungen sind zulässig. Die mit Teil- oder Fehllieferungen verbundenen Wartezeiten des Vertragspartners berechtigen diesen weder vom Vertrag zurückzutreten noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Verdienstentgang und dergleichen), es sei denn, Concept Fresh gibt seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung gem. II. 2. zur Verrechnung solcher Kostent.

Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist durch Concept Fresh ist dieser mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist zu stellen.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Willens von Concept Fresh liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die fristgemäße Erfüllung des gesamten Vertrages oder des demnächst fällig werdenden Teiles des Vertrages von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Concept Fresh nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen Concept Fresh dem Vertragspartner ehestmöglich mitteilen.

V. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises samt Nebengebühren im Eigentum von Concept Fresh. Solange irgendwelche Forderungen aus Verträgen zwischen Concept Fresh und dem Vertragspartner bestehen, darf der Vertragspartner ohne Zustimmung von Concept Fresh die Waren nicht verkaufen, vermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder ins Ausland verbringen. Concept Fresh hat bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderung das Recht, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand der Ware zu überzeugen.

Sollte die Ware von dritter Seite gepfändet werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, Concept Fresh sofort durch eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen. Beizuschließen sind das Pfändungsprotokoll und die eidesstattliche Erklärung des Inhaltes, dass die gepfändete Ware mit der von Concept Fresh gelieferten identisch und noch nicht bezahlt ist. Im Falle des Konkurses oder Ausgleiches ist der Vertragspartner verpflichtet, Concept Fresh sofort zu benachrichtigen und sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände und Forderungen auszusondern. Die Interventionskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Auftrag von Concept Fresh gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Für den Fall, dass Concept Fresh von seinem Vorbehaltseigentum Gebrauch macht, erteilt der Vertragspartner schon jetzt seine unwiderrufliche Zustimmung, dass Concept Fresh die gelieferte Ware ohne weitere Zustimmung des Vertragspartners jederzeit abholen kann.

Eine Weiterveräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes zulässig.

Concept Fresh ist berechtigt, die zurückgenommenen Waren ohne Prüfung einer Angemessenheit des Kaufpreises an Dritte zu veräußern. Der Erlös aus der Veräußerung der zurückgenommenen Gegenstände ist von der ursprünglichen
Preisforderung in Abzug zu bringen. Den sich daraus ergebenden Betrag zuzüglich Zinsen und aller Spesen, die mit der Durchsetzung des
Eigentumsvorbehaltes verbunden sind, hat der Vertragspartner Concept Fresh zu ersetzen bzw. mit dem bereits geleisteten Kaufpreis in Verrechnung zu bringen.

VI. Gewährleistung:
Der Vertragspartner hat bei sonstigem Verlust seines Gewährleistungsanspruches innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware diese sorgfältigst zu überprüfen und den Mangel schriftlich anzuzeigen.

Concept Fresh kann bei Vorliegen eine Gattungsschuld sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Ware gegen
eine mängelfreie austauscht.

Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Bietet Concept Fresh den Austausch der Ware an und lässt der Vertragspartner den angebotenen Austausch innerhalb der angemessenen Frist nicht zu, so ist Concept Fresh von jeder Gewährleistung frei, insbesondere ist auch der Vertragspartner nicht berechtigt, die Kosten einer Ersatzbeschaffung an Concept Fresh zu verrechnen.

Für Waren, die Concept Fresh selbst von Unterlieferanten bezogen hat, kann Concept Fresh nach ihrer Wahl entweder im Rahmen der ihr gemäß diesen Punkt treffenden Gewährleistungsverpflichtung gewährleisten oder ihre gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Vertragspartner abtreten. In letzterem Fall ist Concept Fresh von jedem Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch frei.

VII. Übergabe
Die Lieferung der Ware erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Vertragspartners. Concept Fresh wird sich bemühen, die genauen Liefertermine einzuhalten. Aus Terminverschiebungen kann der Vertragspartner keine Ansprüche ableiten.

VIII. Schadenersatz, Konventionalstrafe:
Für jeden Schadenersatz oder jede zugesagte Konventionalstrafe haftet Concept Fresh nur, wenn ihr grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vom Vertragspartner nachgewiesen wird. Sollte der Vertragspartner Verbraucher sein, gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden.

Darüber hinaus haftet Concept Fresh dem Vertragspartner nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

Die gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von allgemeinen Vorschriften bzw. Vorgaben der Unterlieferanten erwartet werden können. Im Fall gesetzlicher Produkthaftung ist die Haftung für Sachschäden auf solche Schäden beschränkt, die Verbraucher erleiden. Die Haftungsbeschränkung ist
vollinhaltlich auf allfällige Abnehmer zu überbinden und zwar mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.

IX. Rücktritt Concept Fresh, Konventionalstrafe:
Concept Fresh ist berechtigt, im Falle des Verzuges durch den Vertragspartner ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Concept Fresh zur Geltendmachung einer Konventionalstrafe von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises berechtigt. Der darüber hinausgehende Schaden ist vom Vertragspartner ebenfalls zu ersetzen, insbesondere wenn Concept Fresh bereits Waren produziert hat bzw. ihre Produktion bereits angelaufen ist, oder diese Waren bereits versandfertig sind, wenn die Schadenssumme die oben erwähnten 20 % des vereinbarten Gesamtpreises übersteigt.

Concept Fresh ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihr nach Rechtswirksamkeit des Vertrages Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Erfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner aufkommen lassen. Im Falle einer solchen Rücktrittserklärung steht dem Vertragspartner keinerlei Anspruch zu.

X. Transportschäden:
Bei etwaigen Transportschäden ist sofort die Ausstellung eines Schadensprotokolles (Bahn, Post, Spediteur) zu veranlassen. Die Ware ist bei Übernahme sofort auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Im Schadensfall ist die Art der Beschädigung am Frachtbrief vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Ergibt sich bei Rücksendung der Ware, dass Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind, so ist Concept Fresh berechtigt, die Kosten für den Versand sowie eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu berechnen.

XI. Retouren:
Rückwaren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme eine Vereinbarung mit Concept Fresh getroffen wurde.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Sitz von Concept Fresh. Es wird von den Vertragsteilen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag die Anwendung des österreichischen Rechtes sowie die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in 4020 Linz, Österreich, vereinbart.

AGB zum Downloaden:

AGB - ConceptFresh